Steuerliche Optimierung einer Abfindungszahlung
1. Ausgangslage
Klient: Leitender Angestellter eines mittelständischen Unternehmens.
Status Quo: Hohe laufende Einkommensteuer (Lohnsteuer) sowie hohe drohende Steuerlast (Lohnsteuer) resultierend aus einer Abfindungszahlung. Jede steuerliche Reduktion mittels Investitionen in Immobilienvermögen setzt bisweilen Eigenkapital voraus.
Steuerliche Merkmale: ca. 150.000 € zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2024, resultierend aus dem Gehalt und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, überdies die Abfindungszahlung in Höhe von ca. 100.000 €, woraus sich eine Einkommensteuer inkl. Solidaritätszuschlag von
ca. 99.500 € ergeben würde, was einen durchschnittlichen Steuersatz von ca. 40 % ergibt.
2. Ziele
Primärziel: Reduktion bzw. Eliminierung der Steuerlast resultierend aus der Abfindungszahlung.
Sekundärziel: Aufbau eines passiven Einkommens mittels der Umwandlung von Steuern in Vermögen. Es soll nicht auf vorhandene liquide Mittel zurückgegriffen werden, sondern für das benötigte Eigenkapital sollen die steuerlichen Entlastungseffekte genutzt werden. Die restlichen Anschaffungskosten sollen über ein Bankdarlehen finanziert werden.
3. Probleme
Problem 1: Die Möglichkeiten zur signifikanten Reduktion der Einkommensteuer sind bei Angestellten grundsätzlich eingeschränkt, weshalb nicht viele Möglichkeiten verfügbar sind und es auf Seiten des Marktes an einer proaktiven Beratung für jene Zielgruppe mangelt.
Problem 2: Fehlende Symbiose und fehlende Prozesse zwischen den involvierten Parteien im Rahmen einer Umsetzung.
Die folgenden Parteien sind neben dem Steuerpflichtigen involviert:
INVENIUS – strategische Beratung, Beratung zu verschiedenen beweglichen Wirtschaftsgütern sowie die Koordination und das Projektmanagement mit den anderen involvierten Parteien.
Steuerberater – erforderlich für die steuerliche Deklaration des Investments in Bezug auf die steuerliche Erfassung sowie alle relevanten Formulare in Bezug auf die Einkommensteuererklärung sowie die Umsatzsteuererklärung.
Verkäufer des beweglichen Wirtschaftsguts – beraten zum spezifischen beweglichen Wirtschaftsgut und agieren als Leistungserbringer für das bewegliche Wirtschaftsgut für den Steuerpflichtigen.
Finanzierende Bank – finanzieren das bewegliche Wirtschaftsgut, wenn der Steuerpflichtige über eine ausreichende Bonität verfügt und wenn das Wirtschaftsgut seitens der Bank als finanzierungswürdig konstatiert wird.
4. Lösung
Schritt 1: Analyse der finanziellen Ausgangssituation, insbesondere vorhandene Investitionen und Assets, laufende Darlehen und Zahlungsverpflichtungen sowie damit einhergehend die Liquiditätsplanung.
Überdies wurde die Bonität des Klienten geprüft, sodass die Finanzierungswürdigkeit sichergestellt wurde.Schritt 2: Es wurden verschiedene bewegliche Wirtschaftsgüter hinsichtlich ihrer steuerlichen und wirtschaftlichen Eignung verglichen.
Insbesondere wurden untersucht:Photovoltaikanalagen zur gewerblichen Stromerzeugung
Bewegliche Tiny Houses zur gewerblichen Vermietung
Solaryachten zur gewerblichen Vermietung
Autoscanner für Mietwagenagenturen
Essens- und Getränkeautomaten
Die Analyse umfasste im Wesentlichen die folgenden Parameter:
Business Case
Rentabilität und Profitabilität
Finanzierungsfähigkeit
Steuerliche Effekte
Laufender Verwaltungsaufwand
Exit-Möglichkeiten
Der Klient entschied sich anschließend für die Investition in zwei bewegliche Tiny Houses mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 200.000 €.
Schritt 3: Zur gewerblichen Vermietung der Tiny Houses wurde ein Gewerbebetrieb gegründet. Parallel hierzu erfolgten
Gewerbeanmeldung,
steuerliche Erfassung beim Finanzamt,
Abstimmung mit dem Steuerberater hinsichtlich der einkommen- und umsatzsteuerlichen Behandlung sowie
Vorbereitung der Finanzierung.
Dadurch waren sämtliche steuerlichen Voraussetzungen bereits vor Anschaffung der Wirtschaftsgüter geschaffen.
Schritt 4: Nach positiver Bonitätsprüfung wurde die Investition nahezu vollständig bankfinanziert.
Die Anschaffung der beiden Tiny Houses erfolgt im folgenden Jahr der Abfindungszahlung, sodass sämtliche steuerlichen Abschreibungs- und Investitionsvorteile in beiden Veranlagungszeiträumen berücksichtigt wurden.
Schritt 5: Nach Anschaffung der Wirtschaftsgüter im Jahr 2025 wurde die Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldungen geltend gemacht.
Parallel dazu wurde beim zuständigen Finanzamt ein Lohnsteuerfreibetrag beantragt, sodass die zu erwartenden steuerlichen Entlastungen bereits unterjährig bei der laufenden Lohnsteuer berücksichtigt werden konnten.
Dadurch musste der Klient nicht bis zur Einkommensteuerveranlagung warten, sondern erhielt einen wesentlichen Teil seiner Liquidität bereits während des laufenden Kalenderjahres zurück.
Schritt 6: Im Rahmen der Einkommensteuererklärungen 2024 und 2025 wurden sämtliche steuerlichen Effekte – insbesondere den Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen sowie die regulären Abschreibungen – berücksichtigt.
Die ursprünglich für Steuerzahlungen vorgesehenen Mittel konnten dadurch stattdessen als Eigenkapital für den Aufbau eines werthaltigen Sachwertvermögens genutzt werden.
Gleichzeitig generieren die Tiny Houses künftig laufende Mieteinnahmen und schaffen damit zusätzliches passives Einkommen.
5. Ergebnis
| Kennzahl | Ohne Optimierung | Nach der Optimierung |
|---|---|---|
| Einkommensteuer auf die Abfindung | volle Besteuerung; ca. 40 % effektive Belastung; 42 % Grenzsteuersatz |
ca. 22 % effektive Belastung bezogen auf das ursprüngliche zu versteuernden Einkommen |
| Steuerlast | ca. 99.500 € | ca. 55.200 € |
| Steuerentlastung im Jahr 2024 | volle Besteuerung | 44.310 € |
| Potenzielle Erbschaftssteuer auf die Abfindung | grundsätzlich unterliegend, sofern Freibeträge ausgeschöpft sind | Übertragung ist nach derzeitiger Rechtslage unter gewissen Voraussetzungen ohne Erbschaftssteuer möglich |
| Liquiditätszufluss im laufenden Jahr | erst nach Steuerveranlagung | teilweise bereits unterjährig durch Lohnsteuerfreibetrag |
| Eigenkapitaleinsatz | aus vorhandenem Vermögen erforderlich | steuerliche Erstattungen dienen als Eigenkapitalbasis |
| Investitionsvolumen | keine Investition | 200.000 € Sachwertinvestment |
| Passives Einkommen | keines | laufende Mieteinnahmen aus zwei Tiny Houses |
| Bankfinanzierung | keine Hebelwirkung | Nutzung des Leverage-Effekts zur Vermögensbildung |
Fazit: Anstatt einen erheblichen Teil der Abfindung in Form von Steuern abzuführen, konnte der Klient die steuerlichen Entlastungseffekte gezielt nutzen, um Steuern in Vermögen umzuwandeln. Die Kombination aus steuerlicher Optimierung, unterjähriger Liquiditätsgewinnung sowie einer bankenfinanzierten Investition ermöglichte es, die ursprünglich zu erwartende Steuerbelastung in ein renditeorientiertes Sachwertinvestment zu transformieren. Auf diese Weise entstand aus einer einmaligen Steuerersparnis die Grundlage für einen langfristigen Vermögensaufbau, laufende passive Einkünfte und eine nachhaltige Stärkung der finanziellen Unabhängigkeit.