Errichtung einer Betriebsstätte auf Mallorca
1. Ausgangslage
Klient: Bauunternehmer aus Deutschland in der Rechtsform einer GmbH & Co.KG, der auf Mallorca über einen Zweitwohnsitz verfügt.
Status Quo: Hohe laufende Einkommensteuer resultierend aus der GmbH & Co. KG sowie mangelnde Kenntnis darüber, wie die bestehende GmbH & Co. KG international genutzt werden kann.
Steuerliche Merkmale: ca. 430.000 € zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2024, woraus eine inländische Steuerlast von ca. 183.000 € resultiert, was einem durchschnittlichen Steuersatz von ca. 42 % entspricht.
2. Ziele
Primärziel: Spürbare und nachhaltige Reduktion der laufenden Ertragssteuerlast aus der unternehmerischen Bautätigkeit, die künftig in weiteren Ländern in Europa entfaltet werden soll, während die Aktivitäten in Deutschland aufgrund der dortigen wirtschaftlichen Lage des Bausektors entsprechend reduziert werden. Künftig sollen ca. 50 % der gesamten Gewinne im europäischen Ausland erwirtschaftet werden.
Sekundärziel: Umsetzung einer haftungs- und steueroptimierten Rechtsstruktur für die europäische Expansion.
Langfristig:Reinvestition freiwerdender Mittel und schrittweise Verlagerung von ca. 50 % der gewerblichen Gesamterträge nach Spanien bei Reduzierung des inländischen Baugeschäfts. Überdies soll mit der Struktur idealerweise so viel Geld wie möglich im Privatvermögen geschaffen werden.
3. Probleme
Problem 1: Hohe laufende Steuerprogression (ca. 42 %) in Deutschland durch die transparente Besteuerung der GmbH & Co. KG.
Problem 2: Haftungsrisiken bei Auslandsaktivitäten und Unklarheit bezüglich einer gesellschaftsrechtlich wie steuerlich tragfähigen Einbindung der bestehenden KG.
Problem 3: Mangelnde Fachkenntnisse des bisherigen Steuerberaters im internationalen Steuerrecht sowie fehlendes Netzwerk für die Abstimmung mit spanischen Behörden.
Problem 4: Strenge Nachweispflichten der deutschen Finanzverwaltung bezüglich Substanz, Personalfunktionen und Gewinnabgrenzung.
4. Lösung
Schritt 1: Beratung und Analyse zu verschiedenen Jurisdiktionen
Interesse des Klienten zu den folgenden Jurisdiktionen, sodass diese analysiert und miteinander verglichen wurden:Spanien
Polen
Ungarn
Rumänien
Die Analyse umfasste im Wesentlichen die folgenden Parameter:
Steuerliche Merkmale und Rahmenbedingungen
Lohn- und Lohnnebenkosten
Makroökonomische Rahmenbedingungen und wirtschaftliche Tendenzen
Praktikabilität
Schritt 2: Beratung zu verschiedenen Gestaltungen
Die Beratung hat insbesondere etwaige Tochter- und Schwestergesellschaften sowie Betriebsstätten in den jeweiligen Ländern berücksichtigt und wie diese wirtschaftlich und steuerlich zur Ausgangssituation und Zielsetzung des Mandanten passen.Schritt 3: Entscheidungsfindung
Trotz dessen, dass die Länder Polen, Ungarn und Rumänien mit günstigeren Steuern und günstigeren Lohn- und Lohnnebenkosten aufwarten, hat sich der Klient für eine Betriebsstätte auf Mallorca entschieden, da er dort bereits über einen Zweitwohnsitz und Kontakte vor Ort verfügt, sodass es für ihn naheliegender ist, dort seine internationalen Aktivitäten zunächst zu entfalten, was künftige Aktivitäten in den anderen Jurisdiktionen nicht ausschließt.Die Entscheidung zugunsten der Betriebsstätte auf Mallorca mit entsprechender Substanz vor Ort, führt zu den folgenden steuerlichen Konsequenzen:
Gemäß des Abkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (DBA) werden die Gewinne der Betriebsstätte in Deutschland von der Besteuerung freigestellt (sog. Freistellungsmethode) und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt, da es sich um aktive Einkünfte aus einer in der europäischen Union belegenen Betriebsstätte handelt.
Artikel 19 des spanischen Einkommensteuergesetzes für Nichtansässige führt dazu, dass die Gewinne der Betriebsstätte in Spanien mit ca. 20% besteuert werden.
Schritt 4: Operative & behördliche Implementierung in Spanien
Identifikationsnummern: Beantragung der spanischen Ausländeridentitätsnummern für Geschäftsführer und Kommanditisten sowie einer spanischen Steuernummer für die GmbH und die KG.
Dokumentenaufbereitung: Erstellung beglaubigter Handelsregisterauszüge und Satzungen mit Apostille und vereidigter spanischer Übersetzung.
Notarieller Gründungsakt: Fassung des Gesellschafterbeschlusses (mit Festlegung des Steuersitzes in Spanien und konkreter Tätigkeitsbeschreibung) sowie notarielle Errichtung der Betriebsstätte.
Register & Finanzen: Eintragung ins spanische Handelsregister, Zuteilung der Steuernummer/USt-IdNr. beim Finanzamt und sozialversicherungsrechtliche Statusprüfung.
Schritt 5: Steuerliche Substanz- & Abgrenzungssicherung
Personalfunktionen vor Ort: Zuordnung der operativen Bautätigkeiten und des entsprechenden Baupersonals zur spanischen Betriebsstätte gemäß den Grundsätzen der OECD und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung.
Verfahrensdokumentation & IKS: Einrichtung eines internen Kontrollsystems (IKS) nach GoBD-Standard und Erstellung einer Funktions- und Risikoanalyse zur Erfüllung der erhöhten Mitwirkungspflichten.
5. Ergebnis
| Kennzahl | Vor der Optimierung | Nach der Optimierung |
|---|---|---|
| Besteuerung des ausländischen Gewinnanteils (50 % / 215.000 €) | ~ 42 % (ca. 90.300 € Steuer in DE) | 20 % (ca. 43.000 €) |
| Besteuerung in Deutschland | Vollsteuerpflicht in DE | Steuerfrei gem. DBA DE-ES |
| Jährliche Steuerersparnis (auf verlagerten Gewinn) | 0 € | ca. 47.300 € p. a. |
| Effektive Gesamtsteuerquote | ~ 42 % | ~ 31 % |
Fazit: Durch die notarielle Errichtung der Betriebsstätte auf Mallorca unter dem Dach der deutschen GmbH & Co. KG werden die Gewinne aus den spanischen Bauaktivitäten in Deutschland steuerfrei gestellt. Die Ertragsteuer ist in Spanien auf nur ca. 20 % abgesenkt, während Gewinnentnahmen durch den deutschen Bauunternehmer ohne etwaige Quellensteuern erfolgen. Das zusätzlich freiwerdende Reinvestitionskapital von knapp 47.300 € pro Jahr stärkt direkt die Liquidität für das weitere Wachstum ins weitere europäische Ausland.